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BYOD

BYOD

BYOD, ausgeschrieben „Bring your own Device“, ist ein mediales Konzept der eigenständigen Gerätenutzung. Das Konzept kommt in Konferenzen und Meetings, genauso wie in Schulen und Universitäten zum Einsatz. BYOD bedeutet, dass jeder Teilnehmer einer Veranstaltung auf ein eigenes technisches Gerät wie ein Smartphone oder Notebook angewiesen ist. Dies unterscheidet sich von betrieblichen oder schulischen Einrichtungen, in denen die technischen Geräte während des Unterrichts oder der Konferenz gestellt werden.

Die Grundidee hinter BYOD

Tragbare Geräte wie Smartphones, Tablets und Laptops sind alltägliche Begleiter von Mitarbeitern, Schülern und Studenten. War die Nutzung technischer Geräte zu Business- oder Bildungszwecken keine Selbstverständlichkeit, darf heutzutage die Ausstattung mit technischen Devices vorausgesetzt werden. Hierbei sind die Anwender mit der Nutzung ihrer Geräte bestens vertraut, was eine Einarbeitung in die von der Schule oder dem Unternehmen gestellten Devices erspart.

Auch der Kostenfaktor spielt in das Konzept ein. Mit BYOD in Schule, Universität oder Unternehmen lassen sich teure Anschaffungskosten für das technische Equipment einsparen. Diese Anschaffungen können technisch bereits nach wenigen Jahren veraltet sein, während Nutzer ihre Devices gerne auf eigene Kosten erneuern und von den neusten technischen Features profitieren.

Vor- und Nachteile von BYOD

BYOD in Schule und Berufsleben zu nutzen, bietet neue pädagogische Ansätze und schafft eine einheitliche Grundlage für den Informations- und Datenaustausch. Firmen und Schulen sparen Kosten in der Anschaffung und können dennoch sicherstellen, dass sämtliche Anwender zum gleichen Zeitpunkt über die gleichen Inhalte verfügen. Auch schul- oder betriebsinterne Schulungen zur Einarbeitung in angeschaffte Devices entfallen.

Bei der Anwendung des Konzepts muss sichergestellt sein, dass alle Teilnehmer eines Meetings oder sonstigen Veranstaltung einen technischen Mindeststandard erfüllen. Im jüngeren Lebensalter möchten viele Eltern ihre Kinder noch nicht mit einem Smartphone oder Tablet ausstatten, was die Anwendung des Konzepts ausbremst. Zudem sind bei der Übermittlung sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Personen- und Datenschutz strengstens einzuhalten. Dies setzt Fachwissen bei der Einrichtung und im Betrieb der BYOD-Infrastruktur voraus.

Software und Sicherheit

Zur Nutzung werden häufig Clients und andere Anwendungen benötigt, die sich jeder Nutzer im Vorfeld auf sein Device herunterlädt. Ein typisches Beispiel aus dem Business-Bereich ist der Zoom-Client, um an Videokonferenzen teilzunehmen. Bei jeglichem Download ist die rechtliche Situation abzuklären, wer bei Schäden am Device haftet.

Der Einsatz von VPNs oder der Zugriff auf verschlüsselte Festplatten ist in den BYOD-Richtlinien grundsätzlich vorgesehen. Auch virtuelle Strukturen ohne direktes Abspeichern von Daten auf den Devices sind realisierbar. Schulen und Unternehmen müssen im Vorfeld ein individuell geeignetes Sicherheitskonzept entwickeln.

Veröffentlicht von Admin am 25. Apr, 2021
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